Die
Rentenversicherung – kleiner geschichtlicher Rückblick
Eingeführt wurde die Gesetzliche
Rentenversicherung im Jahr 1889 beschossen und 1891 durch
Reichskanzler Otto von Bismarck, bzw. Kaiser Wilhelm I eingeführt.
Renten wurden dabei ab dem 70. Lebensjahr gezahlt.
1911 wurde die Hinterbliebenenrente
eingeführt und auch die Angestellten in die Rentenversicherung mit
einbezogen. 1916 wurde das Renteneintrittsanker gesenkt auf
einheitlich 65 Jahre. Die Zahl derjenigen, die Anspruch auf Rente
hatten, verdoppelte sich damit. Verschärft wurde die finanzielle
Lage der Rentenversicherung jedoch erst durch den 1. Weltkrieg.
Die Ausgaben für Witwen- und Invalidenrenten war damals sehr hoch.
Im Dritten Reich wurde das Prinzip der Gesetzlichen
Rentenversicherung beibehalten, Veränderungen gab es erst nach
Kriegsende. Bereits zur NS-Zeit im Rahmen der Sozialversicherung
eingeführt wurde das Lohnabzugsverfahren.
Ab 1957 war es so, dass die
Rentenhöhe dynamisch angepasst wurde – an die Inflationsrate.
Der Beitrag zur Rentenversicherung
war ab diesem Zeitpunkt auch kein Festbetrag mehr, sondern betrug
im Jahr 1957 14 Prozent. 1968 wurde das auch heute noch gültige
Umlageverfahren eingeführt, der Beitragssatz auf 15 Prozent
angehoben. Die Einführung des Umlageverfahrens wird dabei als
Knackpunkt der heutigen Finanzierungsprobleme im Bereich der
Gesetzlichen Rentenversicherung angesehen, denn in den 1970er
Jahren „taumelte“ die Gesetzliche Rentenversicherung von einer
Krise in die andere. Die grundlegenden Probleme konnten dabei bis
heute nicht gelöst werden. Auch die schrittweise Erhöhung des
Beitragssatzes von 1972 auf 17 Prozent, 1977 auf 18 Prozent und
1986 auf 19 Prozent, bzw. im Jahr 2001 auf 20 Prozent, bzw.
aktuell auf 19,9 Prozent, konnte die finanziellen Schieflage der
Rentenversicherung nicht verhindern, so dass inzwischen den
gesetzlich Rentenversicherten empfohlen wird durch eine private
Altersvorsorge sich bei ihrer eigenen Altersrente ergebende Lücken
abzufedern.
Tipp:
Private Rentenversicherung
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